Hinweis für alle Vereine und OrganisationenMit der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung) vom 22.03.2020 sind in Baden-Württemberg alle Versammlungen, Veranstaltungen und Zusammenkünfte in Vereinen bis 14.06.2020 untersagt. Eine frühere Aufhebung des Verbotes ist möglich.Weitergehende Informationen und Verordnungen zum Coronavirus finden Sie auf…