Das Finanzamt informiert Grundsteuer – Änderungen am GrundbesitzWenn Ihnen Grundbesitz gehört (z.B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung) und sich daran Änderungen ergeben, müssen Sie bis 31. März des Folgejahres beim Finanzamt eine sogenannte „Grundsteueränderungsanzeige“ (Anzeige) abgeben. Und zwar, ohne dass Sie das Finanzamt hierzu gesondert auffordert. 1. Sie müssen eine…