Aufhausen – Achtung mögliche Straftat
Quelle: Mitteilungsblatt für Türkheim und Aufhausen vom 06.06.2026
Die Zunahme des Klebens von Aufklebern an Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen ist zwischenzeitlich erschreckend!
Leider finden sich auch vermehrt Aufkleber mit RECHTEN Parolen und Aufrufen zur Gewalt unter dem vielen UNNÖTIGEN.
Was jedoch unterschätzt wird, hier sind möglicherweise auch die Eltern von Kindern und Jugendlichen gefordert dies zu unterbinden, das Anbringen derartiger Kleber stellt eine Straftat zumindest aber eine Ordnungswidrigkeit dar.
„Das Bekleben von Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtungen ist in der Regel eine Straftat. Es handelt sich dabei meist um Sachbeschädigung nach §303 StGB oder um eine gemeinschädliche Sachbeschädigung gem. §304 StGB u. U. gar um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gem. §315bStGB. Je nach genauer Ausführung und den Folgen können folgende Konsequenzen drohen: Sachbeschädigung §3031 § 304 StGB es drohen Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei fahren. Auch der Versuch ist strafbar.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr §315b StGB: Wenn durch das Bekleben (z. B. Unkenntlichmachen von Verkehrszeichen oder Blendung durch reflektierende Aufkleber) die Verkehrssicherheit gefährdet wird, stellt dies ein Verbrechen dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Ordnungswidrigkeit:
Selbst, wenn keine direkte Straftat vorliegt, handelt es sich mindestens um eine Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder dem jeweiligen Landesstraßengesetz. Hier drohen Bußgelder.
Jede Zuwiderhandlung wird zur Anzeige gebracht.
Ludwig Kraus, Ortsvorsteher