Stadtinfo vom 18.11.2020Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Wegen der durch COVID-19 verursachten Schließung der Ämter und Dienststellen der Stadt Geislingen für den Publikumsverkehr ab dem 02.11.2020, verlängert sich die für den Zeitraum vom 15.10.2020 bis einschließlich 20.11.2020 angekündigte öffentliche Auslegung des o.g. Bebauungsplans bis einschließlich Donnerstag, 17.