Gemeinde Aufhausen

Verlängerung der Auslegung des Bebauungsplan Nr. 95 „Degginger Weg / Bartensteigweg“

Stadtinfo vom 18.11.2020
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Wegen der durch COVID-19 verursachten Schließung der Ämter und Dienststellen der Stadt Geislingen für den Publi­kumsverkehr ab dem 02.11.2020, verlängert sich die für den Zeit­raum vom 15.10.2020 bis ein­schließlich 20.11.2020 angekün­digte öffentliche Auslegung des o.g. Bebauungsplans bis einschließlich Donnerstag, 17. Dez. 2020.
Die Planunterlagen (zeichne­rischer Teil, Textteil und Begrün­dung, jeweils vom 01.09.2020) des Bebauungsplans Nr. 95 „Zwischen Degginger Weg und Bartensteigweg“ im Stadtbezirk Aufhausen können ab sofort im Fenster des Erdgeschosses von Gebäude Karlstraße l, 73312 Geislingen jederzeit von außen eingesehen werden.
Die Planunterlagen finden Sie bis zum 17. Dez. 2020 auch im Internet .
Die Öffentlichkeit (dazu gehö­ren auch Kinder und Jugendliche) kann sich bis zum 17. Dez. 2020 beim Stadt­bauamt Geislingen / Sachge­biet Stadtentwicklung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich zur Pla­nung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern.
Wenn Sie sich während dieser Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesent­lichen Auswirkungen der Pla­nung informieren wollen oder Ihre Stellungnahme zur Nieder­schrift abgeben wollen, können Sie gerne einen Termin mit den Mitarbeitern des Stadtbauam­tes vereinbaren.
Wegen der Schließung der Amtsräume für den Publikums­verkehr bitten wir vorab um eine telefonische Terminverein­barung unter
(07331) 24-387 oder per E-Mail: andre.wolf@geislingen.de oder
(07331) 24-388 oder per E-Mail: hans-peter.spaeth@geislingen.de
Geislingen an der Steige, den 18.11.2020