Gemeinde Aufhausen

OR Aufhausen – Sitzungsprotokoll

Neues aus dem Ortschaftsrat Aufhausen

Am 10.04.2025 tagte der Ortschaftsrat im Vereinsraum im Rathaus in Aufhausen. Zwei OR-Mitglieder hatten sich entschuldigt.

Tagesordnung
1. Bürgerfragestunde
2. Festlegung von Vergabebedingungen für die städtischen Bauplätze
    im Baugebiet „Im Wiesle“ im Stadtbezirk Aufhausen“
3. Bekanntgaben
4. Anträge, Anfragen, Anregungen

TOP 1 „Bürgerfragestunde“ –  keine Meldungen

TOP 2 „Gemeindedrucksache 040/2025 – Festlegung von Vergabebedingungen für die städtischen Bauplätze im Baugebiet „Im Wiesle“ im Stadtbezirk Aufhausen“
Frau Aubele und Herr Schumm, vom SG 3.3 – Stadtentwicklung, erläuterten die Vergabebedingungen sowie den weiteren Ablauf in Bezug auf den Verkauf der 11 Bauplätze im Baugebiet „Im Wiesle“. Ab der amtlichen Bekanntmachung kann man sich für den Erwerb eines Bauplatzes bewerben, nach Ende der zweimonatigen Bewerberfrist erstellt die Stadt eine Reihenfolge der Bewerber, welche sich aus den erreichten Punkten ergibt. Diese Punkte ergeben sich aus verschiedenen Kriterien, zum einen aus Sozialen Kriterien (Familienstand, Anzahl und Alter der Kinder, Behinderung oder Pflegegrad) und aus Ortsbezugskriterien (Zeitdauer des Hauptwohnsitzes in der Gemeinde, Zeitdauer einer Erwerbstätigkeit in der Gemeinde, Ehrenamtliches Engagement). Bestehendes Wohneigentum oder ein bebaubares Grundstück führt zu Punkteabzug. Die Bewerber werden dann angeschrieben mit der Bitte entsprechende Bauplatzwünsche anzugeben. Sollten nach Abschluss dieses Verfahrens noch Bauplätze vorhanden sein, dann erfolgt keine weitere Priorisierung mehr. Der Preis von 215 €/qm wurde durch einen Gutachterausschuss, basierend auf einer Vergleichsbetrachtung zum Verkauf von Bauplätzen im ländlichen Raum zw. 2022 und 2024, festgelegt. Des Weiteren wurden auch die Neubaulandpreise in der unmittelbaren Umgebung (z.B. Nellingen, Amstetten) zur Beurteilung mit herangezogen. Die Verwaltung empfiehlt bei 10 Bauplätzen einen einheitlichen Quadratmeterpreis von 215 € festzulegen. Beim Grundstück Flst.-Nr. 221/11 wird ein Abschlag von 15 € pro qm vorgeschlagen, da auf dem Grundstück eine Wasserleitung der Stadtwerke verläuft und diese zu sichern ist. OR Junginger erkundigt sich, ob bei der Preisberechnung auch die Infrastruktur der Gemeinden mitberücksichtigt wurde, da Nellingen oder Amstetten z.B. mehr Industrie hätten. Frau Aubele merkt hierzu an, dass dies sicherlich auch beachtet wurde und das Aufhausen ebenfalls in unmittelbarer Nähe Industrie (z.B. das Gewerbegebiet Türkheim) habe, der Bahnhof Merklingen mit dem ÖPNV gut zu erreichen sei und zudem das Vorhandensein von einem Kindergarten, einer Grundschule, einem Dorfladen und einem Pflegeheim attraktiv für Interessenten sei. Insoweit sei ein Vergleich mit diesen Gemeinden durchaus zulässig. OR Wörz bezweifelt, dass trotz des relativ hohen Preises, ein Gewinn durch den Verkauf der Bauplätze erzielt werden kann. Er sieht den Grund darin, dass sich die Erschließung des Baugebiets so lange hingezogen hat. OV Kraus erläutert hierzu, dass diese Verzögerungen nicht die Stadtverwaltung verschuldet hatte, sondern dass mehrere verschiedene Problemstellungen dazu geführt haben auf welche die Stadt keinen Einfluss hatte.
OR Brüstle erkundigt sich, ob die Vergaberichtlinien klagefest wären. Herr Schumm antwortet, dass dies Richtlinien sind, welche sich aus verschiedenen Rechtsprechungen ergeben hätten und die dann auf die Gemeinde entsprechend leicht angepasst wurden. OV Kraus fragt nach, ob die genannte Rückkaufoption der Stadt bei Nichtbebauung innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters verpflichtend ist oder nicht. Laut Frau Aubele ist dies derzeit eine Kann-Option. Sollte das Gebäude 5 Jahre nach Kaufdatum noch nicht bezugsfertig sein, so entsteht eine Nachzahlungsverpflichtung von 20 € pro qm und die Stadt kann innerhalb von 10 Jahren den Bauplatz zum gleichen Preis zurückkaufen, wenn keine Bebauung erfolgt ist. Um zu vermeiden, dass Bauplätze gekauft aber nicht bebaut werden, sollte der Rückkauf als Verpflichtung der Stadt in den Beschluss mitaufgenommen werden. Somit wurde der Antrag zur Beschlussfassung folgendermaßen erweitert: „Den nachfolgend beschriebenen Vergabebedingungen wird, mit der Maßgabe einer Rückkaufspflicht der Stadt, wenn innerhalb von 10 Jahren der Bauplatz nicht bebaut wurde, zugestimmt.“ Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 3 „Bekanntgaben“

  • Die Geschwindigkeitsbeschilderung im Bereich „Känguruweg“ wurde korrigiert – es gibt nur noch ein 50iger Schild von der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße in Richtung Ditzenbacher Straße.
  • Info zur Bürgerversammlung: es konnten 54 Personen begrüßt werden, bei mehreren vorgegebenen Themenfeldern (wie wichtig ist Ihnen…) konnten Punkte vergeben werden. Die meisten Punkte erhielt der Dorfladen, dann folgte die Anbringung eines Verkehrsspiegels im Bereich der Kurve Höhe der Kirche, dann eine 30iger Zone entlang der Ortsdurchfahrt und die Neugestaltung des Friedhofs. Zudem konnten anhand von Kärtchen eigene Ideen und Vorschläge durch die Besucher an einer Pinnwand angebracht werden. Diese werden derzeit noch ausgewertet – weitere Infos folgen.
  • Die beauftragten Feldwegesanierungen sind erfolgt, Gesamtkosten lagen bei 13480 €. Zusätzlich wurden noch etliche Bankette unentgeltlich abgeschoben – danke hierfür an die Firma Zimmermann.
  • Es gibt eine Rückmeldung des OR Türkheim in Bezug auf die Anfrage ob Türkheim mit Mitteln Ihres Feldwegebudgets die Verbindung zw. Aufhausen und Türkheim (hinter dem Sportplatz), die auf Türkheimer Gemarkung liegt, asphaltieren würde. Dies wurde negativ beschieden, da andere Feldwege in einem schlechteren Zustand sind und die Mittel für diese Maßnahmen benötigt werden. Allerdings wird jährlich der kurze Schotterweg dazwischen geprüft und so gerichtet, dass er durch Radfahrer genutzt werden kann.
  • Die in der letzten Sitzung beschlossene Beschaffung der mobilen Geschwindigkeitsanzeige mit Solarmodul ist zwischenzeitlich in Betrieb und derzeit am Ortsausgang Richtung Ditzenbach montiert. Bei der zuvor kurzzeitig montierten „französisch sprechenden“ Messanlage handelte es sich um eine Fehllieferung.
  • Die Beschaffung eines zweiten Defibrilators ist ebenfalls abgeschlossen, dieser hängt nun neben dem Haupteingang der Sport-und Kulturhalle.
  • Die Baumaßnahme im Bereich Steinboss dauert noch bis zum 31.05.2025
  • Betreff Mitteilungsblatt Türkheim/Aufhausen: OVin Beate Albrecht sucht eine redaktionelle Unterstützung für die Herausgabe des Mitteilungsblattes. Der zeitliche Aufwand liegt bei 2-3 Stunden/Woche und wird mit 10 €/Stunde vergütet. Bei Interesse bitte melden!
  • Baumaßnahmen am Sportplatz – dort wird ein neues Kletter-/Spielgerät aufgebaut

TOP 4 „Anträge, Anfragen, Anregungen“

  • ORin Reichart fragt an, ob im Zuge der Baumaßnahme Steinboss evtl. auch die Mauer entlang des Backhauswegles gerichtet werden könnte. OV Kraus teilt mit, dass dies nicht durch die Baufirma gemacht werden könne. Wenn, dann durch bürgerschaftliches Engagement.
  • OR Wörz wurde von Bürgern der Blessgasse bezüglich starken Heckenbewuchs in Teilen der Blessgasse angesprochen. Zusammen mit entsprechend parkenden Autos stelle dies eine Sichtbehinderung/Gefahrenstelle dar. Zuständig für den Rückschnitt wäre hier aber die Stadt und nicht die Anwohner. OV Kraus gibt dies entsprechend weiter.

Annette Aigner