Gemeinde Aufhausen

Bekanntmachungen aus dem Rathaus Aufhausen

Einhaltung der Mittagsruhe

In letzter Zeit häufen sich die Klagen darüber, dass in der Mittagszeit wiederholt Haus- und Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Holzsägen usw. durchgeführt werden, welche die Ruhe anderer stören. Nach der Polizeiverordnung der Stadt Geislingen – ausgeführt in § 7 und nachfolgend abgedruckt – dürfen solche Arbeiten nur zu bestimmten Zeiten durchgeführt werden. Auszug aus der Polizeiverordnung der Stadt Geislingen:

§ 7 Haus- und Gartenarbeiten

Betrieb von Rasenmähern

(1) Haus- und Gartenarbeiten, die nicht zum Zwecke der Erwerbstätigkeit durchgeführt werden und geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen nur werktags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 20.00 Uhr ausgeführt werden.
Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere
das Heckenscheren, das Rasenmähen, Hämmern, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen, Polstern und Kleidungsstücken.
(2) Diese Vorschriften finden im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Erwerbsgartenbaus keine Anwendung.

Wer dagegen verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Anzeige rechnen.
Wir bitten Sie im eigenen und im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger diese Verordnung zu beachten und danach zu handeln.

Falsche Nutzung des Feldsteinsammelplatzes

Auf dem Feldsteinsammelplatz gegenüber dem Funkturm (beim ersten Windrad) wird so gut wie alles „entsorgt“, was dort aber nichts zu suchen hat. Dachziegel, Asphaltbrocken, Wandfliesen, Waschbetonplatten, Betonpflastersteine, Bauschutt, Aushub und anderes mehr.
Feldsteine sind das Wenigste, was man dort findet.
Hier zwei Bilder, die diese Unordnung dokumentieren:

Diese „Falschnutzung“ des Platzes können und wollen wir so nicht akzeptieren. Sollten Sie Beobachtungen gemacht haben bzw. zukünftig machen, dass jemand illegal seinen Bauschutt hier abgelegt hat, erbitten wir um entsprechende Hinweise, dass ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden kann und der/die „Übertäter“ bestraft werden können.

Wenn es uns nicht gelingt, den Feldsteinsammelplatz ordnungsgemäß zu betreiben, muss dieser konsequenterweise geschlossen werden. Denn zur Beseitigung des „Schandfleckes“ muss immer wieder der städtische Bauhof für eine fach- und sachgerechte Entsorgung eingesetzt werden, was zusätzlich immense Kosten verursacht, die nicht sein müssten und letztlich von der Allgemeinheit, von uns allen, den Bürgerinnen und Bürger als Steuerzahler berappt werden müssen.

Wir bitten im Sinne der Verordnung zu handeln, denn Umweltschutz geht uns alle an!

Helmut Wörz – Ortsvorsteher